Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Stand 19.04.2022

 

  1. Allgemeines & Geltungsbereich

1.1 Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf Rechtsgeschäfte zwischen der breakout MOMENTS GmbH und anderen Unternehmen im Business to Business (B2B) Bereich.

1.2 Mit der Beauftragung akzeptiert der Kunde (Auftraggeber) die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) der breakout MOMENTS GmbH (Haupt-Firmensitz: Emil-Heeder-Straße 20, 26316 Varel). Diese gelten für alle Leistungen (Konzeption, Planung, Organisation, Durchführung, Begleitung, Nachbereitung von Veranstaltungen/Events, Vermittlung Dritter, Beratung und Betreuung des Kunden, Vermietung von Eventequipment) und sind nicht durch Bedingungen des Kunden beeinflussbar. Nachstehende Bedingungen sind somit für Angebote, Lieferung und Leistung bindend und ausschließlich maßgebend.

1.3 Änderungen bzw. Anpassungen der bestehenden AGB der breakout MOMENTS GmbH werden nur mit schriftlicher Anerkennung wirksam. Die Erbringung erster Leistungen gilt automatisch und in jedem Fall als Anerkennung der geltenden AGB.

 

  1. Geheimhaltung und Urheberrecht

2.1 Sowohl der Auftraggeber, als auch die breakout MOMENTS GmbH verpflichten sich, alle offenbarten Geschäftsgeheimnisse während der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln und nicht öffentlich zugänglich zu machen. Drittdienstleister, die von der breakout MOMENTS GmbH  zur Durchführung von Teilleistungen beauftragt wurden, verpflichten sich ebenfalls zur Wahrung der Geheimhaltung. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

2.2 Eine Kontaktaufnahme bzw. die Beauftragung spezieller Dienstleister, Künstler, Lieferanten und Subunternehmer, die durch Geschäftsbeziehungen mit der breakout MOMENTS GmbH bekannt wurden, ist strengstens untersagt. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch nach Abschluss des Vertragsverhältnisses diese Regelung bis mindestens drei Jahre nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung, berechnet die breakout MOMENTS GmbH dem Auftraggeber einen Schadensersatz von 45% der vom jeweiligen Dienstleister geforderten Vergütung.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich Entwürfe, Konzepte, Grafiken, Zeichnungen, Texte, Gestaltungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen ausdrücklich für die im Vertrag vorgesehene Zwecke zu verwenden und nur unter vorheriger, schriftlicher Zustimmung der breakout MOMENTS GmbH  zu verändern, zu bearbeiten, zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen. Dies gilt auch für alle Leistungen Dritter, die durch die breakout MOMENTS GmbH  beauftragt wurden. Urheber-, Marken-, Patent- und Leistungsschutzrechte, welche durch die Arbeit der breakout MOMENTS GmbH und deren Mitarbeiter entstehen, bleiben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ausschließliches Eigentum der breakout MOMENTS GmbH .

2.4 Bei Ablehnung eines Auftrages bleiben die Nutzungsrechte der entwickelten Unterlagen und Konzeptionen ausschließlich bei der breakout MOMENTS GmbH . Nutzt der Auftraggeber Ideen und Konzepte der breakout MOMENTS GmbH oder ihrer beauftragten Drittdienstleistern außerhalb der Zusammenarbeit oder nach Beendigung eines Vertrages, wird ein vertraglicher Anspruch gemäß des Abschnitts „Konzeption und Planung“ aus dem Angebot berechnet.

2.5 Konzeptionen, Druckvorlagen, Film- und Fotoerzeugnisse, die von der breakout MOMENTS GmbH  oder den von ihnen beauftragten Drittdienstleistern erzeugt wurden, bleiben Eigentum der breakout MOMENTS GmbH – auch wenn diese dem Kunden berechnet wurden. Eine etwaige Weiternutzung durch den Kunden, kommt nur mit schriftlicher Einwilligung der breakout MOMENTS GmbH bzw. der Rechteinhaber in Betracht.

2.6 Die breakout MOMENTS GmbH darf zu Zwecken der Dokumentation und Eigen-PR Veranstaltungen aufzeichnen bzw. fotografieren/filmen und Hintergrund-Informationen nutzen. Weiterhin ist die breakout MOMENTS GmbH berechtigt, den Auftraggeber, sowie das gemeinsame Projekt als Referenz auf der Website der breakout MOMENTS GmbH , sowie in anderen Medien mit den erbrachten Leistungen öffentliche zu präsentieren. Bei Werbe- oder ähnlichen Maßnahmen darf die breakout MOMENTS GmbH ohne Entgeldanspruch des Auftraggebers auf sich hinweisen. Ein Widerspruch des Auftraggebers hat schriftlich vor Vertragsunterzeichnung zu erfolgen.

2.7 Die breakout MOMENTS GmbH übernimmt keine Gewähr, dass durch die vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben zur Erbringung ihrer Leistungen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Die breakout MOMENTS GmbH ist nicht verpflichtet dies zu prüfen und reicht mögliche Schadensansprüche Dritter sofort an den Auftraggeber weiter. Der Auftraggeber hat die breakout MOMENTS GmbH von Schadenersatzansprüchen freizustellen.

2.8 Besondere Pflichten des Auftraggebers:
Der Kunde verpflichtet sich zur selbstständigen Überwachung von  Jugendschutzbestimmungen insbesondere Gästeauswahl. Der Kunde verpflichtet sich, besondere Bedürfnisse der Gäste dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitzuteilen.

 

  1. Vertragsinhalt & Vertragsschluss

3.1 Angebote der breakout MOMENTS GmbH sind stets freibleibend. „Grobkalkulationen“, „Kostenschätzungen“ und „Kostenrahmen“ gelten als Orientierung und sind unverbindlich. Arbeitsstunden zur Gestaltung und Konzeptentwicklungen werden von der breakout MOMENTS GmbH  unabhängig des Gesamtleistungsumfangs berechnet, sofern dies nicht schriftlich vorab anders vereinbart wurde. Dies gilt auch bei Nichterhalten eines ausgeschriebenen Auftrages.

3.2 Die Beauftragung der breakout MOMENTS GmbH erfolgt mit der Unterzeichnung des zeitlich letzten Angebots der breakout MOMENTS GmbH mit Datum, Ort, Unterschrift und Firmenstempel des Kunden.

3.3 Der breakout MOMENTS GmbH ist es jederzeit gestattet, Unteraufträge an Dritte zu vergeben, um die vereinbarten Vertragsleistungen zu erbringen. Dabei tritt die breakout MOMENTS GmbH  immer als Generalunternehmer gegenüber Dritten auf. Sollte keine schriftliche Vereinbarung vorliegen, erfolgt der Abschluss der Verträge ausschließlich zwischen der breakout MOMENTS GmbH und den Dritten. Eine direkte Kontaktaufnahme zwischen dem Kunden und den von der breakout MOMENTS GmbH beauftragten Dritten ist ohne schriftliches Einverständnis und unter Ausschluss der breakout MOMENTS GmbH nicht gestattet. Die Kommunikation erfolgt, auch aus Gründen der besseren Abstimmung und reibungslosen Durchführung, ausschließlich durch die breakout MOMENTS GmbH .

3.4 Werden vom Kunden Unterlagen bzw. Vorgaben erarbeitet, die sich auf die unmittelbare Angebotserstellung auswirken, haftet die breakout MOMENTS GmbH für deren Richtigkeit und Umsetzbarkeit nicht.

3.5 Sämtlich Spesen wie Reise- und Übernachtungskosten der breakout MOMENTS GmbH und deren Drittdienstleister werden gegen Nachweis sämtlicher Auslagen vom Auftraggeber übernommen.

3.6 Bei Vergabe von Leistungen an Drittdienstleister, berechnet die breakout MOMENTS GmbH  dem Auftraggeber zusätzlich zur Weiterberechnung eine Handling Fee, die je nach Umfang von der breakout MOMENTS GmbH bemessen wird jedoch im Einzelfall angemessen sein muss.

3.7 Bei Änderungswünschen nach Auftragsannahme seitens des Auftraggebers, wird die breakout MOMENTS GmbH mangels anderweitiger Vereinbarungen versuchen diese im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen umzusetzen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Jede neu erarbeitete Projektdokumentation ersetzt die vorhergegangene und wird Vertragsbestandteil. Die Einschätzung sowie die Berechnung eines möglichen Mehraufwandes erfolgt über die breakout MOMENTS GmbH nach Absprache mit dem Auftraggeber. Eine Minderung der Vertragsleistung ist ausgeschlossen.

3.8 Bei einer Erhöhung der im Angebot festgehaltenen Teilnehmer-/Besucherzahl nach Auftragsannahme, ist die breakout MOMENTS GmbH berechtigt personenzahlabhängige Positionen im Angebot auf die aktualisierte Anzahl anzuheben und zu berechnen. Bei einer Unterschreitung der im Angebot festgehaltenen Teilnehmer-/Besucherzahl nach Auftragsannahme, ist die breakout MOMENTS GmbH berechtigt die im Angebot festgelegten personenzahlabhängige Positionen wie gehabt abzurechnen.

3.9 Der Auftraggeber verpflichtet sich die breakout MOMENTS GmbH zur Durchführung und Erfüllung der vertraglichen Leistungen mit Informationen, Plänen, Daten, Werbemitteln, Software und sonstigen notwendigen Unterlagen zu versorgen, die zur Einhaltung von Fristen und zur Erreichung zweckbedingter Ziele notwendig sind. Die breakout MOMENTS GmbH gibt hierfür Fristen vor, die für eine reibungslose Umsetzung vom Auftraggeber einzuhalten sind.

3.10 Der Auftraggeber stellt für die Planung und Durchführung mindestens einen/e zentralen/e Ansprechpartner/in, dem/der das Projekt, die Zielsetzung, sowie die wichtigsten Hintergrundinformationen bekannt sind. Mitwirkungshandlungen gehen dabei auf Kosten des Auftraggebers und sind projektunabhängig.

3.11 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet die breakout MOMENTS GmbH über alle wichtigen Termine, sowie längere Abwesenheit der gewählten Ansprechpartner, ob aus beruflichen oder privaten Gründen, frühzeitig zu unterrichten. Bei längerer Abwesenheit muss für einen adäquaten Ersatz bzw. eine alternative Möglichkeit der Abstimmung gesorgt werden. Die breakout MOMENTS GmbH ist von allen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die vom Auftraggeber beauftragt wurden, freigestellt.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, der breakout MOMENTS GmbH eine Vergütung für die vertragsgegenständliche Leistungen zu zahlen. Die Höhe der Vergütung wird dabei im jeweiligen Angebot bestimmt. Jegliche Preise und Vergütungen werden in Euro angegeben und verstehen sich rein netto und zuzüglich der jeweils am Tage der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Die breakout MOMENTS GmbH ist berechtigt Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert und direkt nach der Erbringung abzurechnen. Weiterhin kann die breakout MOMENTS GmbH zu jeder Zeit Vorschuss- und Abschlagszahlungen auf beauftragte oder geleistete Arbeiten verlangen.

4.3 Bei erfolgter Auftragserteilung stellt die breakout MOMENTS GmbH eine Akontorechnung in Höhe von 30% der im Angebot festgelegten Gesamtsumme. Diese Vorauszahlung ist wesentlicher Vertragsbestandteil und binnen sieben Werktagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegeben Konto zu überweisen. Zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn stellt die breakout MOMENTS GmbH eine weitere Akontorechnung in Höhe von 50% der vereinbarten Angebotssumme, welche ebenfalls sieben Werktage nach Rechnungseingang ohne Abzüge auf das festgelegte Konto überwiesen werden muss. Die Restzahlung der verbleibenden 20% der festgelegten Gesamtsumme erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung, innerhalb der darauffolgenden sieben Werktage auf das festgelegte Konto und ohne Abzüge.

4.4 Sämtliche Zusatzleistungen, die vom Kunden gefordert und nicht im Angebot festgehalten wurden, werden ausschließlich gegen gesonderte Vergütung erbracht. Die Abrechnung der zusätzlichen Leistungen kann die breakout MOMENTS GmbH , je nach Umfang der Mehraufwendung und Höhe der veranschlagten Kosten, während des Projektverlaufes oder im Zuge der Endabrechnung erfolgen. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung liegt dabei im Ermessen der breakout MOMENTS GmbH .

4.5 Die angegebenen Vergütungen und Preise setzen voraus, dass die vorgegeben Auftragsdaten unverändert bleiben. Etwaige Kosten für Fracht, Porto, Verpackungen, Versandkosten und Versicherung sind hierbei nicht enthalten.

4.6 Der Eingang des Geldes auf dem angegebenen Konto der breakout MOMENTS GmbH gilt als maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung. Bei Verzug des festgelegten Zahlungsziels, berechnet die breakout MOMENTS GmbH Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9 Prozentpunkten p.a. über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich 40,00€ Pauschalkosten ohne ausdrückliche Hinweise oder Mahnungen.

4.7 Bei Nichteinhaltung der festgelegten Zahlungsfristen, kann die breakout MOMENTS GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz aufgrund von Nichterfüllung der Vereinbarung verlangen.

 

  1. Gefahrenübergang und Gewährleistung

5.1 Die Abnahme der Leistung bzw. der Gefahrenübergang kann durch eine Begehung mit dem Kunden, einem Probeablauf bzw. einer Generalprobe erfolgen. Planungsleistungen können jederzeit abgefragt werden und gelten mit schriftlicher oder mündlicher Übereinstimmung als bindend.

5.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtig die Abnahme zu verweigern, sofern die Funktion der Leistung nicht wesentlich durch Mängel beeinträchtigt wird.

5.3 Kann die breakout MOMENTS GmbH Leistungen aufgrund eines Umstandes den der Kunde zu vertreten hat nicht erbringen, gilt die Leistung der breakout MOMENTS GmbH am Tag des Zugangs der Fertigstellungsanzeige als erfüllt und die Gefahr geht auf den Auftraggeber über.

5.4 Die Partein vereinbaren miteinander, dass das Wahlrecht bezüglich Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels (Reparatur) durch die breakout MOMENTS GmbH ausgeübt werden darf.

5.5 Sollte der gleiche Mangel auch nach drei Nachbesserungsversuchen nicht behoben worden sein, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung des Preises.

5.6 Alle Leistungen der breakout MOMENTS GmbH sind vom Auftraggeber im Zuge einer Abnahme zu prüfen. Etwaige Mängel unverzüglich zu prüfen und zu dokumentieren. Zeigen sich Mängel erst nach einer Übergabe, so sind diese in jedem Fall unverzüglich und spätestens drei Werktage nach Veranstaltungsende der breakout MOMENTS GmbH gut dokumentiert mitzuteilen.

5.7 Nach Beendigung der Veranstaltung stehen dem Auftraggeber lediglich Minderungsrechte zu, da eine Nachbesserung zu diesem Zeitpunkt unmöglich bzw. ausgeschlossen ist.

5.8 Sollten vertragliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel Zahlungsbedingungen, seitens des Auftraggebers nicht fristgerecht eigehalten werden, kann die breakout MOMENTS GmbH die Nachbesserung und Beseitigung der Mängel verweigern.

5.9 Zeigt der Auftraggeber wissentlich Mängel nach der Abnahme/Übergabe bzw. nach Ablauf der festgelegten Frist an, erlöschen alle Gewährleistungsansprüche gänzlich. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Feststellung der Mängel für die breakout MOMENTS GmbH erschwert oder selbst versucht Nachbesserungen an den Mängeln vorzunehmen.

5.10 Bei Veräußerung oder Weiterverarbeitung der Leistung der breakout MOMENTS GmbH seitens des Auftraggebers ohne schriftliches Einverständnis der breakout MOMENTS GmbH erlischt jede Gewährleistung die mit dieser Leistung in Verbindung steht. Die Parteien bedingen für den Fall der Weiterveräußerung das vertragliche und gesetzliche Rückgriffsrecht des Auftraggebers ab.

5.11 Schadensersatzansprüche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

 

  1. Haftung

6.1 Die breakout MOMENTS GmbH  haftet, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, welcher ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder Drittdienstleistern nachgewiesen werden muss. Weiterhin haftet die breakout MOMENTS GmbH  für schuldhafte Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten, bei schuldhafter Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben, sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. In jedem Fall ist die Haftung der breakout MOMENTS GmbH auf vorhersehbare typische Schäden begrenzt. Die Haftung für vertragsuntypische (Folge)Schäden ist ausgeschlossen – ebenfalls bei grober Fahrlässigkeit.  

6.2 Die breakout MOMENTS GmbH haftet nicht für die zu erbringende Leistung ihrer beauftragten Drittdienstleister. Sie sorgt lediglich dafür, passende Dienstleister auszuwählen, diese ordnungsgemäß mit Informationen, Leistungsspektren und Interessen des Auftraggebers zu versorgen und Erwartungen während des Projektverlaufes zu kontrollieren.

6.3 Jeder Schaden ist unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich nachzuweisen und zu dokumentieren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.4 Sofern nicht anderweitig schriftlich festgehalten, tritt die breakout MOMENTS GmbH nicht als Veranstalter auf. Die Verantwortung sämtlicher haftungsrechtlicher Angelegenheiten liegt somit beim Auftraggeber (Veranstalter).

6.5 Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch aus Paragarf 536a Absatz 1 BGB hinsichtlich vom Vermieter nicht zu vertretener Umweltfehler, Katastrophenereignisse, Rechtsmängel, insbesondere behördliche Untersagungen, Bauarbeiten auf Nachbargrundstücken, Störung der Ver- oder Entsorgungsleitung ist ausgeschlossen.

 

  1. Kündigung und Stornierung

7.1 Der Rücktritt/ die Kündigung/ die Stornierung jeglicher Verträge hat ausschließlich in Schriftform zu erfolgen.

7.2 Im Falle des Rücktritts / der Kündigung/ der Stornierung des Kunden ohne wichtigen Grund, steht der breakout MOMENTS GmbH  für die bereits erbrachte Leistung ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten durch die Kündigung zu.  Als erbrachte Leistungen gelten neben den Eigenleistungen auch eingegangene Verpflichtung gegenüber Dritter (Vermietern, Subunternehmern, Künstlern etc.). In diesem Sinne gelten die Schadensersatz- und Vergütungsansprüche für alle Verpflichtung, gleich ob diese bereits geleistet wurden.

7.3 Unabhängig von dem Ausgleich der bereits erbrachten Leistungen gelten für den Auftraggeber folgende Schadensersatzverpflichtungen:

  • Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss = 25%
  • Absage der Veranstaltung bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstag = 40%
  • Absage der Veranstaltung bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstag = 60%
  • Absage der Veranstaltung bis 1 Monat vor dem Veranstaltungstag = 80%
  • Absage der Veranstaltung bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 90%
  • Danach = 100% zzgl. weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen, z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc., diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

Rabattierungen und Preisnachlässe werden hierbei vernachlässigt. Lediglich die Listenpreise gelten als Berechnungsgrundlage der Stornogebühren.

7.4 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder nimmt die Leistung der breakout MOMENTS GmbH trotz ordnungsgemäßer Fertigstellung ohne nachweislich wichtigen Grund nicht ab, so wird die breakout MOMENTS GmbH von ihren weiteren Leistungsverpflichtungen frei und kann Schadensersatz verlangen.

7.5 Die breakout MOMENTS GmbH kann bei Anspruch auf Schadensersatz sowohl die bis zur Beendung des Vertragsverhältnisses getätigten Leistungen (inkl. Leistungen Dritter), sowie einen pauschalisierten Betrag von 65% der noch nicht geleisteten Leistungen in Rechnung stellen. Kann ein größerer Schaden nachgewiesen werden, bleibt es der breakout MOMENTS GmbH vorbehalten diesen geltend zu machen.

7.6 Unterlässt der Auftraggeber seine Pflichten des Mitwirkens (Informationsaustausch, Bereitstellung von Unterlagen etc.) hat die breakout MOMENTS GmbH das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel durch Nichteinhaltung von Fristen, Verhinderung ordnungsgemäßer Umsetzung etc.  jederzeit zu kündigen. Im Falle der Kündigung der breakout MOMENTS GmbH gelten die Regelungen entsprechend Absatz 7.1 bis 7.6.

 

  1. Höhere Gewalt

8.1 Kann die vertragsgegenständliche Leistung der breakout MOMENTS GmbH aufgrund eines außerordentlichen und unvorhersehbaren Ereignisses (höherer Gewalt), welches von keiner Vertragspartei zu vertreten ist (z.B. Streik, behördliche Maßnahmen, Krieg, Naturkatastrophen, schwerwiegenden Gesundheitsrisiken/Pandemie etc.) nicht erbracht werden, so entfällt die Verpflichtung der Zahlung vereinbarter Entgelte mit Ausnahme der bereits erbrachten Leistungen, sowie bereits erbrachter Leistungen der von breakout MOMENTS GmbH  beauftragten Drittdienstleister. Sofern nicht vorab schriftlich vereinbart, gelten bei einem Ausfall bzw. einer Absage des Kunden primär die im Abschnitt 6festgelegten Voraussetzungen für Kündigung und Stornierung.

8.2 Wetterereignisse, wie zum Beispiel starker Regen, Schnee, Eis usw., stellen keine Grundlage „höherer Gewalt“ dar. Hochwasser im direkten Umfeld der Veranstaltungsstätte bildet hierbei eine Ausnahme. Auch das Wegbleiben und nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Besucher/Teilnehmer, sowie der Ausfall einzelner Künstler stellt keinen Fall von „höherer Gewalt“ im Sinne der hier aufgeführten AGB dar.

8.3 Im Falle ernstzunehmender Bedrohungen, wie zum Beispiel das Auffinden „verdächtiger Gegenstände oder Androhung terroristischer Anschläge, welche einen Abbruch bzw. die Absage der Veranstaltung durch den Auftraggeber oder Behörden zur Folge hat, liegt das Risiko auf Seiten des Auftraggebers. Durch die Zusammensetzung der Teilnehmer/Besucher, der gewählten Inhalte der Veranstaltung, sowie die Vermarktung und Publizität muss dieser die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens einschätzen. Bei einer Absage während des Planungszeitraumes gelten die im Abschnitt 7 festgelegten Regelungen zur Stornierung und Kündigung. Bei Abbruch bzw. Absage nach Beginn der Veranstaltung trägt der Auftraggeber alle Kosten der Veranstaltung. Zur Absicherung dieses Risikos wird dem Auftraggeber empfohlen eine entsprechende Ausfallversicherung für die geplante Veranstaltung abzuschließen.

 

  1. Verpackung und Transport

9.1 Werden zur Leistungserbringung der breakout MOMENTS GmbH Gegenstände oder Materialien benötigt, die nur der Auftraggeber zur Verfügung stellen kann, ist die Übersendung zu einem von der breakout MOMENTS GmbH bestimmten Ort und zu einer festgelegten Zeit auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Die Retoure dieser liegt in der Verantwortung und auf Gefahr des Auftraggebers.

9.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, geht jegliche Transportgefahr zu Lasten des Auftraggebers. Die breakout MOMENTS GmbH bestimmt die notwendige Verpackung und die nach ihrem Ermessen besten Versandoption (schnell und günstig), sofern keine besonderen Anweisungen des Kunden vorliegen. Die Agentur ist berechtigt eine Transportversicherung abzuschließen und diese ebenfalls in Rechnung zu stellen - eine Verpflichtung hierzu besteht nicht, außer bei Anweisung des Auftraggebers, der die Kosten der Versicherung zu tragen hat.

9.4 Sind Transportschäden bei der von der breakout MOMENTS GmbH versandten Materialien entstanden, so sind diese zu dokumentieren und unverzüglich mitzuteilen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.

 

  • Datenschutz und Unterlagen

10.1 Alle im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung gesammelten personenbezogenen Daten, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO verarbeitet.

10.2 Alle Daten, die der Auftraggeber der breakout MOMENTS GmbH überlasst, werden vertraulich behandelt und Dritten nur zum Zweck der Vertragserfüllung bereitgestellt.

10.3 Alle Unterlagen, die den Auftrag betreffen, werden von der breakout MOMENTS GmbH für eine Dauer von drei Jahren ab Beginn des Folgejahres aufgehoben. Der Auftraggeber verpflichtet sich Originalvorlagen sicher zu speichern bzw. Duplikate herzustellen. Die breakout MOMENTS GmbH  übernimmt keine Haftung für Unterlagen, die nicht innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung zurückverlangt wurden.

 

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort

11.1 Ergänzungen und/oder Änderungen der aufgeführten Bedingungen werden nur durch schriftliche Zustimmung beider Parteien wirksam. Dies gilt auch für die Änderung oder Abwandlungen dieser Klausel.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der breakout MOMENTS GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.3 Erfüllungsort für Zahlungen ist Varel. Für Leistungen der breakout MOMENTS GmbH ist Erfüllungsort im Falle eines Vertrages über eine Durchführung einer Veranstaltung der Veranstaltungsort. Im Falle der Herstellung oder Weiterverarbeitung von beweglichen Sachen ist Erfüllungsort Varel (Schickschuld). In allen übrigen Fällen ist, soweit sich nicht aus der Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses ein anderes ergibt, der Erfüllungsort Varel.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG), sowie des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen – auch bei ausländischen Auftraggebern.

 

  • Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ undurchführbar oder unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

Stand 26.04.2022

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